EET

Gemäß dem Gesetz über die Registrierung von Verkäufen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, die eingegangene Zahlung online, bei technischen Störungen spätestens innerhalb von 48 Stunden, beim Steuerverwalter anzumelden.